Vorsorgeausweis
Jedes Jahr erhalten alle beim Fonds de Pensions Nestlé versicherten Mitarbeiter ihren am 1. Januar gültigen Vorsorgeausweis. Dieser Ausweis gibt Auskunft über die Finanzierung (Beiträge), die versicherten und projizierten Leistungen sowie das aktuelle Vorsorgevermögen zum Zeitpunkt der Berechnung.
Frau
Emmanuella Exemple
Av. de l'Exemple 2
1800 Entre-deux-Exemples
Massgebender Jahreslohn (ohne Bonus, jedoch inkl. 13. Monatslohn)
Massgebender JahreslohnMassgebender Jahreslohn abzüglich Koordinationsbetrag (1/3 des Jahreslohns ; max. CHF 20’000)
Versicherter JahreslohnInnerhalb eines vorgegebenen Rahmens kann der Versicherte die Höhe seiner Alterssparbeiträge selbst bestimmen. Die gewählte Plan-Variante wirkt sich auf die Altersleistungen aus, nicht jedoch auf die Leistungen im Invaliditäts- und Todesfall, sowie auf die Arbeitgeberbeiträge.
Sparplanpro Monat
pro Jahr
pro Jahr
Der Versicherte und sein Arbeitgeber bezahlen Alterssparbeiträge, deren Höhe von der gewählten Plan-Variante abhängen (Basic, Standard oder Top). Sie werden dem Altersguthaben des Versicherten gutgeschrieben.
AlterssparbeitragDie Risikoprämien Tod und Invalidität werden der Risikorückstellung des Fonds zugewiesen. Diese finanziert die Leistungen im Todes- und Invaliditätsfall der aktiven Versicherten. Die Risikoprämien werden für die Berechnung der Austrittsleistung nicht berücksichtigt.
Risikoprämie für Tod und InvaliditätAngaben über das am Berechnungsdatum verfügbare Altersguthaben.
AltersguthabenWenn der Versicherte die gesamte Vorsorgelücke geschlossen hat, können seine zusätzlichen Einkäufe dem Konto « Vorzeitige Pensionierung »gutgeschrieben werden.
Konto "Vorzeitige Pensionierung"Gesetzliches Altersguthaben (BVG-Mindestguthaben). Die Differenz zum vorhandenen Altersguthaben wird als überobligatorischer Anteil bezeichnet.
317'300pro Monat
pro Jahr
Angespartes Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz im Zeitpunkt der Pensionierung.
Altersrente65% des versicherten Lohnes, zahlbar bis zum normalen Pensionsalter; bei Teilinvalidität entspricht die Rente dem anerkannten Invaliditätsgrad.
Temporäre Invalidenrente10% des versicherten Lohnes pro Kind, max. CHF 12’000 pro Jahr
Invalidenkinderrente, pro Kind45% des versicherten Lohnes an Ehegatten/Partner bei Tod in Aktivzeit und 70% auf Alters- oder Invalidenrente.
Hinterbliebenenrente für Ehegatten/Partner10% des versicherten Lohnes bei Tod eines aktiven Versicherten
15% der Alters- oder Invalidenrente
Verdoppelung des Rentenbetrages bei Vollweisen
Beim Tod eines aktiven Versicherten oder eines Bezügers einer Alters- oder Invalidenrente wird ein einmaliges Sterbegeld von CHF 5000 ausbezahlt.
SterbegeldEinkäufe sind freiwillige Einlagen des Versicherten, die er zusätzlich zu den reglementarischen Beiträgen einbezahlt.
Maximal mögliche Einkaufssumme zur Schliessung der Vorsorgelücken (Vorbehalt gesetzl. Bestimmungen)Die vorzeitige Pensionierung kann erst vorfinanziert werden, wenn keine Vorsorgelücke mehr besteht.
Maximal mögliche Einkaufssumme für vorzeitige Pensionierung im Alter von 58 JahrenDer maximal für die Wohneigentumsförderung zur Verfügung stehende Betrag entspricht:
- bis zum Alter von 50 Jahren: dem gesamten Altersguthaben
- ab Alter von 50 Jahren: das bis zum 50. Altersjahr erworbene Altersguthaben oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Vorbezugs erworbenen Altersguthaben, falls dieser Betrag höher ist.
Zahlungen von zusätzlichen Beiträgen, die in den letzten drei Jahren erfolgten, können nicht als Vorbezug ausbezahlt werden.
Gilt nur für die aktiven Versicherten, die zum Zeitpunkt der Planänderung am 01.07.2013 eine einmalige Zuweisung erhalten haben.
Einmalige Zuweisung des Arbeitgebers am 01.07.2013, inkl. ZinsGilt nur für die aktiven Versicherten, die von einer bedingten Garantie nach den am 01.07.2018 erfolgten reglementarischen Änderungen profitiert haben.
Kapitalbetrag der bedingten Garantie im RentenalterDie Versicherungszeit ausserhalb der Schweiz wird ebenfalls angerechnet bei Vorbezug für Wohneigentum und bei Scheidung.
Die versicherten Leistungen berücksichtigen das Konto "Vorzeitige Pensionierung" nicht; dieses wird als Kapital ausbezahlt oder auf Verlangen in eine Rente umgewandelt.
Im Fall von Unstimmigkeiten zwischen dem Vorsorgeausweis und dem Reglement "Sparplan" des Fonds, gilt letzteres.
Dieser Vorsorgeausweis annuliert und ersetzt alle vorangehenden Dokumente.
Zur Erinnerung: Jedes Entsendungsland, in dem Sie während Ihrer Karriere gearbeitet haben, sowie Ihre Staatsbürgerschaft(en) können persönliche steuerliche Auswirkungen haben, die unter anderem davon abhängen, ob eines dieser Länder das Einkommen und/oder Vermögen weltweit besteuert und welche Ausnahmen anwendbar sind. Im Zweifelsfall sollten Sie dies mit Ihrem Steuerberater besprechen.
(Konto "Vorzeitige Pensionierung" nicht enthalten)
Altersguthaben Voraussichtliches
Altersrente
Massgebender Jahreslohn (ohne Bonus, jedoch inkl. 13. Monatslohn)
Massgebender Jahreslohn abzüglich Koordinationsbetrag (1/3 des Jahreslohns ; max. CHF 20’000)
Innerhalb eines vorgegebenen Rahmens kann der Versicherte die Höhe seiner Alterssparbeiträge selbst bestimmen. Die gewählte Plan-Variante wirkt sich auf die Altersleistungen aus, nicht jedoch auf die Leistungen im Invaliditäts- und Todesfall, sowie auf die Arbeitgeberbeiträge.
Der Versicherte und sein Arbeitgeber bezahlen Alterssparbeiträge, deren Höhe von der gewählten Plan-Variante abhängen (Basic, Standard oder Top). Sie werden dem Altersguthaben des Versicherten gutgeschrieben.
Die Risikoprämien Tod und Invalidität werden der Risikorückstellung des Fonds zugewiesen. Diese finanziert die Leistungen im Todes- und Invaliditätsfall der aktiven Versicherten. Die Risikoprämien werden für die Berechnung der Austrittsleistung nicht berücksichtigt.
Angaben über das am Berechnungsdatum verfügbare Altersguthaben.
Wenn der Versicherte die gesamte Vorsorgelücke geschlossen hat, können seine zusätzlichen Einkäufe dem Konto « Vorzeitige Pensionierung »gutgeschrieben werden.
Gesetzliches Altersguthaben (BVG-Mindestguthaben). Die Differenz zum vorhandenen Altersguthaben wird als überobligatorischer Anteil bezeichnet.
Angespartes Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz im Zeitpunkt der Pensionierung.
65% des versicherten Lohnes, zahlbar bis zum normalen Pensionsalter; bei Teilinvalidität entspricht die Rente dem anerkannten Invaliditätsgrad.
10% des versicherten Lohnes pro Kind, max. CHF 12’000 pro Jahr
45% des versicherten Lohnes an Ehegatten/Partner bei Tod in Aktivzeit und 70% auf Alters- oder Invalidenrente.
10% des versicherten Lohnes bei Tod eines aktiven Versicherten
15% der Alters- oder Invalidenrente
Verdoppelung des Rentenbetrages bei Vollweisen
Beim Tod eines aktiven Versicherten oder eines Bezügers einer Alters- oder Invalidenrente wird ein einmaliges Sterbegeld von CHF 5000 ausbezahlt.
Einkäufe sind freiwillige Einlagen des Versicherten, die er zusätzlich zu den reglementarischen Beiträgen einbezahlt.
Die vorzeitige Pensionierung kann erst vorfinanziert werden, wenn keine Vorsorgelücke mehr besteht.
Der maximal für die Wohneigentumsförderung zur Verfügung stehende Betrag entspricht:
- bis zum Alter von 50 Jahren: dem gesamten Altersguthaben
- ab Alter von 50 Jahren: das bis zum 50. Altersjahr erworbene Altersguthaben oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Vorbezugs erworbenen Altersguthaben, falls dieser Betrag höher ist.
Zahlungen von zusätzlichen Beiträgen, die in den letzten drei Jahren erfolgten, können nicht als Vorbezug ausbezahlt werden.
Gilt nur für die aktiven Versicherten, die zum Zeitpunkt der Planänderung am 01.07.2013 eine einmalige Zuweisung erhalten haben.
Gilt nur für die aktiven Versicherten, die von einer bedingten Garantie nach den am 01.07.2018 erfolgten reglementarischen Änderungen profitiert haben.