Vorsorgeausweis

Jedes Jahr erhalten alle beim Fonds de Pensions Nestlé versicherten Mitarbeiter ihren am 1. Januar gültigen Vorsorgeausweis. Dieser Ausweis gibt Auskunft über die Finanzierung (Beiträge), die versicherten und projizierten Leistungen sowie das aktuelle Vorsorgevermögen zum Zeitpunkt der Berechnung.

Fonds de Pensions Nestlé
Nestlé
Vorsorgeausweis per 01.09.2024
Persönlich/Vertraulich
Frau
Emmanuella Exemple
Av. de l'Exemple 2
1800 Entre-deux-Exemples
Persönliche Angaben
Versicherten-Nummer 10000000
AHV-Nummer 756.0000.0000.00
Zivilstand Ledig
Beschäftigungsgrad 100%
1

Massgebender Jahreslohn (ohne Bonus, jedoch inkl. 13. Monatslohn)

Massgebender Jahreslohn
CHF64'653
2

Massgebender Jahreslohn abzüglich Koordinationsbetrag (1/3 des Jahreslohns ; max. CHF 20’000)

Versicherter Jahreslohn
CHF44'653

3

Innerhalb eines vorgegebenen Rahmens kann der Versicherte die Höhe seiner Alterssparbeiträge selbst bestimmen. Die gewählte Plan-Variante wirkt sich auf die Altersleistungen aus, nicht jedoch auf die Leistungen im Invaliditäts- und Todesfall, sowie auf die Arbeitgeberbeiträge.

Sparplan
Standard
Geburtsdatum 01.06.1968
Versicherungsbeginn 01.03.1990
Ordentliche Pensionierung 31.07.2033
Arbeitgeber Beispiel
Finanzierung (in CHF)
Versicherte/r
pro Monat
Versicherte/r
pro Jahr
Arbeitgeber
pro Jahr
4

Der Versicherte und sein Arbeitgeber bezahlen Alterssparbeiträge, deren Höhe von der gewählten Plan-Variante abhängen (Basic, Standard oder Top). Sie werden dem Altersguthaben des Versicherten gutgeschrieben.

Alterssparbeitrag
8.5%
316 3'792 8'712
5

Die Risikoprämien Tod und Invalidität werden der Risikorückstellung des Fonds zugewiesen. Diese finanziert die Leistungen im Todes- und Invaliditätsfall der aktiven Versicherten. Die Risikoprämien werden für die Berechnung der Austrittsleistung nicht berücksichtigt.

Risikoprämie für Tod und Invalidität
0.5%
19 228 444
Total
335 4'020 9'156
Sparkapital (in CHF)
6

Angaben über das am Berechnungsdatum verfügbare Altersguthaben.

Altersguthaben
317'300
7

Wenn der Versicherte die gesamte Vorsorgelücke geschlossen hat, können seine zusätzlichen Einkäufe dem Konto « Vorzeitige Pensionierung »gutgeschrieben werden.

Konto "Vorzeitige Pensionierung"
0
Austrittsleistung (davon Altersguthaben gemäss BVG von CHF 79 300)8

Gesetzliches Altersguthaben (BVG-Mindestguthaben). Die Differenz zum vorhandenen Altersguthaben wird als überobligatorischer Anteil bezeichnet.

317'300
Versicherte Leistungen (in CHF)
Alter 60
pro Monat
Alter 65
pro Jahr
Voraussichtliches Altersguthaben mit Projektionszins 1.5%
471'723 581'871
9

Angespartes Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz im Zeitpunkt der Pensionierung.

Altersrente
23'868 33'738
10

65% des versicherten Lohnes, zahlbar bis zum normalen Pensionsalter; bei Teilinvalidität entspricht die Rente dem anerkannten Invaliditätsgrad.

Temporäre Invalidenrente
29'028
11

10% des versicherten Lohnes pro Kind, max. CHF 12’000 pro Jahr

Invalidenkinderrente, pro Kind
4'464
12

45% des versicherten Lohnes an Ehegatten/Partner bei Tod in Aktivzeit und 70% auf Alters- oder Invalidenrente.

Hinterbliebenenrente für Ehegatten/Partner
20'088
13

10% des versicherten Lohnes bei Tod eines aktiven Versicherten
15% der Alters- oder Invalidenrente
Verdoppelung des Rentenbetrages bei Vollweisen

Waisenrente, pro Kind
4'464
14

Beim Tod eines aktiven Versicherten oder eines Bezügers einer Alters- oder Invalidenrente wird ein einmaliges Sterbegeld von CHF 5000 ausbezahlt.

Sterbegeld
5'000
Todesfallkapital
gemäss Reglement
Zusätzliche Angaben (in CHF)
15

Einkäufe sind freiwillige Einlagen des Versicherten, die er zusätzlich zu den reglementarischen Beiträgen einbezahlt.

Maximal mögliche Einkaufssumme zur Schliessung der Vorsorgelücken (Vorbehalt gesetzl. Bestimmungen)
44'043
16

Die vorzeitige Pensionierung kann erst vorfinanziert werden, wenn keine Vorsorgelücke mehr besteht.

Maximal mögliche Einkaufssumme für vorzeitige Pensionierung im Alter von 58 Jahren
387'084
Geleistete Einkaufssumme zur Schliessung von Vorsorgelücken, inkl. Zins 0
17

Der maximal für die Wohneigentumsförderung zur Verfügung stehende Betrag entspricht:

  • bis zum Alter von 50 Jahren: dem gesamten Altersguthaben
  • ab Alter von 50 Jahren: das bis zum 50. Altersjahr erworbene Altersguthaben oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Vorbezugs erworbenen Altersguthaben, falls dieser Betrag höher ist.
    Zahlungen von zusätzlichen Beiträgen, die in den letzten drei Jahren erfolgten, können nicht als Vorbezug ausbezahlt werden.
Verfügbarer Betrag für den Erwerb von Wohneigentum
289'928
18

Gilt nur für die aktiven Versicherten, die zum Zeitpunkt der Planänderung am 01.07.2013 eine einmalige Zuweisung erhalten haben.

Einmalige Zuweisung des Arbeitgebers am 01.07.2013, inkl. Zins
0
19

Gilt nur für die aktiven Versicherten, die von einer bedingten Garantie nach den am 01.07.2018 erfolgten reglementarischen Änderungen profitiert haben.

Kapitalbetrag der bedingten Garantie im Rentenalter
15'273
Wichtig
Die vor dem 01.07.2013 ausserhalb der Schweiz erworbenen Ansprüche werden im Vorsorgefall von der einmaligen Zuweisung abgezogen.
Die Versicherungszeit ausserhalb der Schweiz wird ebenfalls angerechnet bei Vorbezug für Wohneigentum und bei Scheidung.
Die versicherten Leistungen berücksichtigen das Konto "Vorzeitige Pensionierung" nicht; dieses wird als Kapital ausbezahlt oder auf Verlangen in eine Rente umgewandelt.
Im Fall von Unstimmigkeiten zwischen dem Vorsorgeausweis und dem Reglement "Sparplan" des Fonds, gilt letzteres.
Dieser Vorsorgeausweis annuliert und ersetzt alle vorangehenden Dokumente.
Zur Erinnerung: Jedes Entsendungsland, in dem Sie während Ihrer Karriere gearbeitet haben, sowie Ihre Staatsbürgerschaft(en) können persönliche steuerliche Auswirkungen haben, die unter anderem davon abhängen, ob eines dieser Länder das Einkommen und/oder Vermögen weltweit besteuert und welche Ausnahmen anwendbar sind. Im Zweifelsfall sollten Sie dies mit Ihrem Steuerberater besprechen.
Vorsorgeausweis per 01.09.2024
Persönliche Angaben

Vorname und Nachname
Versicherten-Nummer
AHV-Nummer
Sparplan


Emmanuella Exemple
10000000
756 0000 0000 00
Standard
Entwicklung des Sparkapitals in 2024 (in CHF)
Altersguthaben
Verfügbares Kapital am 01.01.2024 310'321
+ Alterssparbeiträge Versicherte/r 1'485
+ Alterssparbeiträge Arbeitgeber 3'408
+ Freizügigkeitsleistung, Einkaufssumme und andere positive Bewegungen 0
- Vorbezüge und andere negative Bewegungen 0
+ Mindestzins 1,00% 2'086
+ Zusätzlicher Zins 0
Verfügbares Kapital am 01.09.2024 317'300
davon Altersguthaben BVG 79'300
Austrittsleistung am 01.09.2024 317'300
Voraussichtliche Altersleistungen mit Projektionszins 1.5% (in CHF)
(Konto "Vorzeitige Pensionierung" nicht enthalten)
Voraussichtliches
Altersguthaben
Voraussichtliches
Altersrente
Voraussichtliche Altersleistung im ordentliche Pensionierung
581'871 33'738
Voraussichtliche vorzeitige Altersleistungen im Rentenalter
Jahren 58 429'062 20'880
Jahren 59 450'234 22'344
Jahren 60 471'723 23'868
Jahren 61 493'535 25'692
Jahren 62 515'674 27'612
Jahren 63 538'145 29'604
Jahren 64 560'953 31'692

Massgebender Jahreslohn (ohne Bonus, jedoch inkl. 13. Monatslohn)

Massgebender Jahreslohn abzüglich Koordinationsbetrag (1/3 des Jahreslohns ; max. CHF 20’000)

Innerhalb eines vorgegebenen Rahmens kann der Versicherte die Höhe seiner Alterssparbeiträge selbst bestimmen. Die gewählte Plan-Variante wirkt sich auf die Altersleistungen aus, nicht jedoch auf die Leistungen im Invaliditäts- und Todesfall, sowie auf die Arbeitgeberbeiträge.

Der Versicherte und sein Arbeitgeber bezahlen Alterssparbeiträge, deren Höhe von der gewählten Plan-Variante abhängen (Basic, Standard oder Top). Sie werden dem Altersguthaben des Versicherten gutgeschrieben.

Die Risikoprämien Tod und Invalidität werden der Risikorückstellung des Fonds zugewiesen. Diese finanziert die Leistungen im Todes- und Invaliditätsfall der aktiven Versicherten. Die Risikoprämien werden für die Berechnung der Austrittsleistung nicht berücksichtigt.

Angaben über das am Berechnungsdatum verfügbare Altersguthaben.

Wenn der Versicherte die gesamte Vorsorgelücke geschlossen hat, können seine zusätzlichen Einkäufe dem Konto « Vorzeitige Pensionierung »gutgeschrieben werden.

Gesetzliches Altersguthaben (BVG-Mindestguthaben). Die Differenz zum vorhandenen Altersguthaben wird als überobligatorischer Anteil bezeichnet.

Angespartes Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz im Zeitpunkt der Pensionierung.

65% des versicherten Lohnes, zahlbar bis zum normalen Pensionsalter; bei Teilinvalidität entspricht die Rente dem anerkannten Invaliditätsgrad.

10% des versicherten Lohnes pro Kind, max. CHF 12’000 pro Jahr

45% des versicherten Lohnes an Ehegatten/Partner bei Tod in Aktivzeit und 70% auf Alters- oder Invalidenrente.

10% des versicherten Lohnes bei Tod eines aktiven Versicherten
15% der Alters- oder Invalidenrente
Verdoppelung des Rentenbetrages bei Vollweisen

Beim Tod eines aktiven Versicherten oder eines Bezügers einer Alters- oder Invalidenrente wird ein einmaliges Sterbegeld von CHF 5000 ausbezahlt.

Einkäufe sind freiwillige Einlagen des Versicherten, die er zusätzlich zu den reglementarischen Beiträgen einbezahlt.

Die vorzeitige Pensionierung kann erst vorfinanziert werden, wenn keine Vorsorgelücke mehr besteht.

Der maximal für die Wohneigentumsförderung zur Verfügung stehende Betrag entspricht:

  • bis zum Alter von 50 Jahren: dem gesamten Altersguthaben
  • ab Alter von 50 Jahren: das bis zum 50. Altersjahr erworbene Altersguthaben oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Vorbezugs erworbenen Altersguthaben, falls dieser Betrag höher ist.
    Zahlungen von zusätzlichen Beiträgen, die in den letzten drei Jahren erfolgten, können nicht als Vorbezug ausbezahlt werden.

Gilt nur für die aktiven Versicherten, die zum Zeitpunkt der Planänderung am 01.07.2013 eine einmalige Zuweisung erhalten haben.

Gilt nur für die aktiven Versicherten, die von einer bedingten Garantie nach den am 01.07.2018 erfolgten reglementarischen Änderungen profitiert haben.